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^ ^l^schnitt.

^.Un ^ ^echi^rt^ ^ ^nnrnti^n.

.g. Regierungs -Bekanntmachung vom 3. Febrnar 1843, das Ver- halten der Dampf- und Segelschiffe und der Flöße auf dem Marne betressend.

Jm Namen Seiuer Majestät des Köuigs.

Durch höchstes Reseript des königl. Ministeriums des Jnueru vom 27. Mai v. Js. ist die unterfertigte königl. Stelle ermächtigt worden, bis zum Erscheinen der mit den übrigen Userstaaten vorbereiteten gemein- . schastlichen Schiffsahrts -Ordnung für den Main, im Benehmen mit der königl. Regierung von Obersranken diejenigen provisorischen polizeilichen Anordnungen zu treffen, welche zur Sicherheit der Schiffsahrt aus dem Maine für nothwendig und zweckmäßig erachtet werden.

DemZnsolge sieht sich die nnterzeichnete königl. Regierung veraulaßt, die bis aus Weiteres zu beobachtenden Vorschriften über das Verhalten der Dampf- und Segelschiffe und der Flöße aus dem Maine in nach- stehendem Abdrncke znr allgemeiueu Kenntniß zu bringen.

Die königl. Polizeibehörden, welche mit dem Vollzuge dieser Bestimm- ungen beaustragt sind, haben im geeigneten Wege dasür zu sorgen, daß sämmtlicheu in ihren Bezirken besindlichen Schiffern und Flößern von den . gegeuwärtigen Vorschristen besondere Eröffnung gemacht werde.

Würzbnrg den 3. Febrnar 1843. Königliche Regierung von Untersranken und Aschaffenbnrg, Kammer

des Jnnern.

Abdrnck.

Bestimmungen über das Verhalten der Dampf- und Segelschiffe und der Flöße auf dem Main.

^. 1. Wenn auf dem Main zwei Dampfschiffe einander begegnen, so soll das stromabwärts sahrende Dampsschiff überall, wo es das Fahr- wasser znlaßt, das linke Mainnser, das stromabwärts sahrende Schiff aber, so oiel thnnlich, das rechte Mainnser halten.

1^. 2. Alle stromanswärts fahrenden Dampfschiffe müssen den eben- salls stromanswärts sahrenden Segelschiffen an der entgegengesetzten Seite der Leinpsade vorbeisahren. Wenn diese Vorbeifahrt an einer Stelle ge^

schehen soll, wo das Fahrwasser fn eng ift^ dnß^ aa1 diese Vorbeifahrt

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 348. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/792&oldid=- (Version vom 31.7.2018)