Seite:Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858.pdf/847

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du auf dieser Seite.


827

Ladungsraumverschlusses eingerichtete Schiffe (Dampsschiffe und audere) ohne Uuterschied, über welche Grenzstrecke der Eintritt ftaustndet und es wird weiter erklärt, daß diese Begünstignug sich auf alle in dem Zolltarif vom 5. Dezember 1853 Abth. 10 unter lu. a. b. und o. genannte Getreidegattungen und Hülsenfrüchte, dann auf alle Roh- und Hilfsstoffe der Jndnstrie,^ oder andere Gegenstände bezieht, welche in der Einfnhr entweder zollsrei oder^ nicht höher als mit einem halben Gnlden p. Zollzentner belegt sind.

Obwohl eine Eonstatirung des Gewichtes nicht stattznssnden hat, so ist sich doch davon, daß nur die in der Ladungsliste ange- gebeneu Waareugauungen vorhanden sind, durch Besichtigung die Ueberzengung zu verschaffen, und die Richtigkeit der Mengenangabe insoweit zu prüsen, als dieses ohne Abwiegung und Abmessung der ganzen oder eines namhasteu Theues der Ladung und ohne erheb- lichen Zeitanswand geschehen kann.

Jn dem Falle der amtlichen Begleitung solcher Sendungen ist die Sicherstellung^ des Einsuhrzolles nicht zu fordern.

Wird die Sendung ohne amtliche Begleitung, unter Ladungs- . ranmverschlnß entlassen, so ist der Einsnhrszoll aus die vorgeschriebe^ Art sicher zu stellen.

1^. ^. Zu Art. ^X. lit^ n^ und Arte XXVI. Die Bestimmung, daß eine Waare, welche den ganzen Weg durch das Zollgebiet, auf der (durch die Donan gebildeten) Wasserstrasse znrückgelegt, von dem Durch- suhrzolle srei sein soll, ist schou in dem Zolltarise vom 5. Dezember 1853, Voreriuuerung .^. 22. Z. 30 euthaueu, und diese Zollsreiyeit sindet auch dauu Anwendung, wenn eine aus der Donan in das Zollgebiet eiugetreteue Waare ihren Weg nicht uumittelbar, souderu erst uachdem sie bei eiuem oder eiuigen der an der Douau gelegeueu Zollämter (Wieu, Preßburg, Pest .e.) eingelagert worden war, aus der Douau bis zum Wiederaustritte aus dem Zollgebiete sortsetzt, daher der Umstand, daß die Waare aus- schließend aus der Douau trausportirt wurde, in den zollamtliche Vor- merkungen und Aussertigungen ersichtlich zu macheu ist.

^. 3. Zu Ar.. XXIIe Nach ^. 1 der mit dem Fiuauz-Miuisterial- Erlasse vom 28. Februar 1853, Ze 5895-154 geuehmigteu Vorschrift (welche in der unter Aufsicht der Fiuauz-Laudes-Direuiou in Temesvar herausgegebeueu Sammlung der Vorschristeu in Fiuauz-Augelegeuheiteu für das Jahr 181^3, S. 77-79 abgedruckt erscheiut) uuterlagen bisher die auf Fahrzeuge der L k. priv. Douaudampsschisssahrts-Gesellschast unmittelbar aus dem Auslaude in derBergsahrt überOrsova uudSemliu vorkommende Waaresedunge, welche für Belgrad bestimmt sind, im

Allgemeiueu den für die Durchsuhr durch die österr. Staateu besteheuden

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 403. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/847&oldid=- (Version vom 31.7.2018)