Seite:Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858.pdf/916

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du auf dieser Seite.


888

auch für allenfallsige Zollnachsorderungen . rechtskräftig anerkannte Geld- strasen n. dgl. unweigerlich als Selbstschnldner einznstehen.

Die Notwendigkeit einer raschen Absertigung der Dampfschiffe, welche ein pünktliches und gewifsenhastes Verfahren Seitens des Schiffs- führers nnansweichlich bedingt, wird übrigens die Gesellschast von selbst veranlassen, keinerlei Gefährden oder sonstige Ordnungswidrigkeiten Irgend eines Jndividnnms des höhern und niedern Schiffspersonals zu bnlden, und gegen Jeden geeignet einznschreiten, der einer gesetzwidrigen Handlung überwiesen werden soll.

^. 20. Die in den ^. 8, 17 und 18 bezeichneten Papiere nnb

Deklarationen stnd aus jedem Dampfschiffe von demEapitän in einem ver^ schließbaren Behälter sorgsam ansznbewahren, welcher den Zollbeamten stets zngänglich sein mnß. Zn diesem Behälter mnß dem Hanptzouamt Nenbnrg ebensalls ein Schlüssel verabreicht werden. München den 10. April 1847.

Königliche General-Zoll-Administration.

Verfügung der Königlichen General -Zou- Administration vom 27. Mai 1847. die Abfertigung der Niederländischen Dampfboote im Hafen zu Ludwigshafeu am Rhein betreffend.

Jm Namen Seiner Majestät des Königs.

Anliegend werden dem königl. Hanptzollamte aus seinen Bericht vom 12. d. die Vorschriften über das zollamtliche Versahren bei der Abfer- tigung der zum Waarentransporte aus dem Rhein benntzten Personen^ Dampfboote in der Hafenanstalt zu Lndwigshasen am Rhein mit der Weisung zngeschlossen, nach den hierin vorgerechneten Direuiven in den bei Amte vorkommenden Absertigungssällen sich genanest zu achten, auch den pünktlichen Vollzng von Seite der mit der sraglichen SchiffsabferUgung beantragten Beamten strenge zu überwachen. Den Betheiligten vom Handelsstande, insbesondere der dortigen Agentnr der Niederländischen Dampsschifffahrt ist hievon gleichzeitig geeignete Mittheilung zu machen.

Ueber den. Beginn und den Fortgang der Fahrten der Niederlän- dischen Dampsboote nach und von Lndwigshasen wird noch. besondere Anzeige gewärtigt. Anch hat das königl. Hanptzollamt die Antheilnahme der bei der Abtheilung dieser Schiffe beschästigten Bediensteten am Schlnße des Schiffsahrtsjahres näher anzngeben, resp. nachznweisen.

München den 27. Mai 1847.

Königliche General-Zoll-Administration.

Nr. .^312.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 472. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/916&oldid=- (Version vom 31.7.2018)