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"Die unter Posiuou .... bezeichneten Güter ssnd nach anliegender Bescheinige des Hanptzollamtes zu Lud- wigshasen an diesem Orte ansgeladen und weiter abge- sertigt werden,"

und demnächst, soserne überyanpt der Erledigung des bezüg- lichen Begleitscheines nichts entgegensteht, das Unikat der General-Deelaration in solgender Weise bescheinigt:

"Von den nebenbezeichneten Gütern sind (in Zahlen und Worten) .... Eolli, verpackt und bezeichnet wie nnter Position ..... angegeben, hier ansgeladen und aus Grnnd der von dem Bezngsberechtigten eingereichten Speeial-Deelaration weiter abgesertigt, die nnter Posi- tion .... ansgesührten Gegenstände nebst Mnndvorrath

aber nach hier eingegangener Bescheinige bei dem Hanptzollamte in Lndwigshasen, wohin sie von hier knrzer Hand nnter Schiffsbegleitung abgelassen wnrden, zur weiteren Absertigung gestellt worden."

Mannheim den ...... .

Die Revisions-Beamten.

6. Jn dem Unikat und Dnplikat des Declarations-Anszngs über die hierher bestimmten Güter wird aus den im Dnplikat der Güter - Deelaration eingetragenen hiesigen Besnnd verwiesen und es hat hieraus die vollständige Erledigung des Begleit- scheiues in gewöhnlicher Weise zu ersolgen.

7. Das Dnplikat der General -Deelaration, Unikat und Dnpli- kat des Deelarations - Ansznges über die hierher bestimmten Güter und das mit Anknnsts-Bescheinigung versehene Dnpli- kat des Deelarations -Ansznges über den nach Lndwigshasen abgelieserten Theil der Ladung werden dem diesseitigen Be- gleitschein-Empfangs-Register A angeschloffem

De Wenn der Begleitschein des Grenzamtes über die gesammte Ladung dem Hanptzollamte in Lndwigshasen zur Erledigung übergeben worden ist:

1. Das Unikat des Anszngs aus der General-Deelaration, welcher den hierher bestimmten Theil der Ladung e^gibt^ wt^d in das diesseitige Begleitscheiu -Empsangs -Register A einge.. tragen und bildet eine Beilage dieses Registers.,

2. Das hier befnndene Gewicht der einzelnen Posiuonen dieses Unikat^-Deelarationn^nnzugen wird in derselben eingetragen,

sowie auch die Hasen -Gebühren in demselben berechnet, die

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 480. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/924&oldid=- (Version vom 31.7.2018)