Seite:Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858.pdf/989

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du auf dieser Seite.


887

ments ist dem zeitweisen Znsammentriue einer dentschen Post -Eonserenz vorbehalten.

Diese Eonserenz wird aus Bevollmächtigten aller Postverwaltungen gebildet, welche Mitglieder des dentsch^österreichischen Postvereins sind.

Jede der gedachten Postverwaltungen hat das Recht znr Posteon^ serenz einen eigenen Bevollmächtigten abzuordnen , oder den Bevollmäch.- tigteu einer andern Verwaltung zur Wahrnehmung ihrer Jnteresseü zu substituiren.

Stimmeueinhelligleit unter Vorbehalt der höheren Ratisieauon ersor^ dern alle Beschlüße, welche zum Gegenstande haben:

1) die Dauer und den Umsang des Vereins,

2) eine Veränderung des Vereinstariss, und was dahin geyört, ins- besondere auch der Transit- und sonstigen Gebühren,

3) den Bezug und die Theilung des Porto,

4) die direkte Einwirkung des Vereins aus die interne Postgesetzgebung der einzelnen Vereinsgebiete,

5) die Portosreiheiten,

6) die getroffenen Verabredungen über die Verhältnisse mit sremden Ländern, und

7) hie schiedsrichterliche Entscheidung über die bei Anwendung einer Bestimmung des Vereins^Vertrages entstandenen Jrrungen.

Jn allen minder wichtigen Fällen ist die höhere Ratisieation nicht ersorderlich, wenn drei Viertheile der Stimmen sich für den Antrag ansge- sprochen haben. Gegenstände reglementarischer Natnr bedürsen zum Zwecke ihrer Annahme und Anssührung lediglich der absolnten Stimmenmehrheit.

Bei Beschlüßen nach Stimmenmehrheit steht nur den anwesenden Abgeordneten eine Stimme zu und stndet eine Uebertragung der Stimme nicht stau.

Ratisieation und Dauer des Vertrages. Die Ratisteauonen der gegenwärtigen Vereinbarung werden bis Ende Februar 1852 erfolgen.

Die Vereinbarung triu mit dem 1. April 1852 ins Leben. Dieselbe bleibt bis zum Schlnsse des Jahres 1860 und von da ab serner nnter Vorbehalt einjähriger Kündigung in Krast. Berlin den 5. Dezember 1851. BerOrdn.- n. Anz.-Bt. für die k. ^. Berkedrs-Anst.uten don 1852. S. 235-2^o.

^^^^

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern von 1806 bis 1858. Regensburg: Friedrich Pustet, 1860, Seite 545. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Staats-Vertr%C3%A4ge_des_K%C3%B6nigreichs_Bayern_von_1806_bis_1858.pdf/989&oldid=- (Version vom 31.7.2018)