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Walther Kabel: Die Türkensteuer. In: Das Buch für Alle, 49. Jahrgang, Heft 5, S. 120–121

Die Türkensteuer. – Als die Türken im Jahre 1529 Ungarn zur Hälfte ihrem bisherigen Besitzstande einverleibt hatten, entschloß sich das damalige Deutsche Reich endlich zu energischem Vorgehen gegen den unruhigen östlichen Nachbarn. Um die hierzu notwendigen Geldmittel aufzubringen, wurde eine allgemeine Abgabe für das gesamte Reichsgebiet, die sogenannte Türkensteuer, ausgeschrieben. Von dieser Steuer waren nach einem Beschluß des Reichstages zu Regensburg weder Adelige noch Geistliche ausgenommen. Auch die Klöster mußten dazu das Ihrige beitragen. Die mit der Beitreibung der Steuer beauftragten kaiserlichen Beamten stießen jedoch vielfach auf offene Widersetzlichkeit, besonders in Westdeutschland, wo man sich durch die Türkengefahr weniger bedroht fühlte. Die kaiserliche Rechnungskammer in Wien hatte ausgerechnet, daß diese neue Abgabe für das erste Jahr, 1531, 983 000 Taler einbringen sollte. Jedoch nicht einmal die Hälfte kam zusammen. Aus diesem Grunde wurde für das Jahr 1532 die Steuer, die bisher als bestimmte Pauschalsumme jeder Land- und Stadtgemeinde auferlegt worden war, fernerhin als Kopfsteuer behandelt: jeder über zwanzig Jahre alte Mann mußte zukünftig je nach seinem Stande seinen Beitrag für die „zugesagte Hilfe wider die Türken“ entrichten.

Die geringste Summe bezahlten die sogenannten unehrlichen Leute, die Scharfrichter und Gaukler und ihre Sippe – für das Jahr drei Groschen. Dann kam das Hausgesinde, Knechte und Mägde, mit vier Groschen. Dasselbe zahlten die gewöhnlichen

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Walther Kabel: Die Türkensteuer. In: Das Buch für Alle, 49. Jahrgang, Heft 5, S. 120–121. Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart, Berlin, Leipzig 1914, Seite 120. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_T%C3%BCrkensteuer.pdf/2&oldid=- (Version vom 31.7.2018)