Seite:Die kaiserlichen Privilegien der Universität Marburg - Eine academische Rede.pdf/18

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jener nur als Territorialherr, und zwar bisher ohne Zustimmung des Reichs gestiftet hatte, war ein Beweis, daß Deutschland schon in seinen neuern Entwicklungsgang eingetreten sey, war ein Beweis, daß trotz der Spaltung in die ursprünglichen Volksstämme, die in der Herrschaft der Territorialfürsten wieder hervortrat, trotz des gewaltigen Risses durch Deutschland, den jetzt noch die Reformation hinzugefügt hatte, dennoch der gemeinsame Sinn des deutschen Namens nicht verloren gehe, sondern zusammenhalte nach volksthümlicher Weise.

So standen also die zwei Fürsten dort neben einander als Repräsentanten des alten und neuen Bildungselements für Deutschlands Zukunft. Allein wenn auch sie einander die Hand reichten einträchtig in ihren Entwürfen, durften sie wohl auf dieselbe Fügsamkeit auch bey den Parteien rechnen, die sie vertraten; namentlich durften sie hoffen, daß der kirchliche Zwist sich so weit lösen werde, um Deutschlands Erstarkung unter den neuen Verhältnissen zu gestatten? Blieb es nicht dennoch wahrscheinlich, daß bey allem Nachgeben der Cabinette und aller Fügsamkeit der Politic der Frieden dennoch unmöglich werde, weil die Massen des Volks zu sehr aufgeregt waren durch die kirchlichen Fragen? So war es in der That, und die Fürsten täuschten sich darüber nicht einen Augenblick. Die ganze Frage kam also doch wieder auf den theologischen Boden zurück, und es mußte sich ausweisen, ob die versöhnliche Stimmung sich auch von den beiderseitigen theologischen Wortführern erlangen ließ. Der Versuch dazu wurde durch Eröffnung eines theologischen Gesprächs gemacht, anfangs zu Hagenau im Elsaß, dann zu Worms, und wenn die Fortsetzung davon auf den Tag nach Regensburg verlegt ward, so geschah es auch wohl nur, um die versöhnliche Stimmung, die bereits unter den Fürsten herrschte, wo möglich auch auf die disputirenden Theologen zu übertragen. Selbst die neue Wendung, die der Kaiser hier dem Gespräche gab, indem er statt der bisher zu Grunde der Unterredung gelegten Artikel der Augsburgischen