Seite:Dillenius Weinsberg 078.png

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Lossprechung vom Kirchen-Banne, welche durch den vom Pabst Clemens VI. hiezu bevollmächtigten Bischof von Bamberg ausgesprochen wurde (Stälin III., 239 fg.).

Übrigens fand Weinsberg für um so nöthiger, bei einer Besprechung zu Eßlingen am 26. März 1348 mit den Städten „diesseit der Albe“ sich zu vereinigen und sich urkundlich und eidlich Beistand gegen Eingriffe in die ertheilten Freiheiten gegenseitig zu geloben, als die Herren von Weinsberg sich wegen der Verpfändung vom Jahr 1303 und 1312 (s. oben) nicht beruhigten (vergl. unten 1375) und auch die über Weinsberg führende Handelsstraße nach Nürnberg durch Auflegung eines Zolls zu beschränken suchten, womit sie 1380 von K. Wenzel förmlich belehnt wurden.

Auch in ein neues Bündniß, das 25 Städte aus eigener Macht am 10. Aug. 1349 schloßen, um ihre Gnaden, Freiheiten und Rechte zu behaupten, jedoch mit der Bescheidenheit, daß es auf K. Karls Gnade ausgesetzt sein sollte, trat Weinsberg ein. Karl selbst dachte bei solcher Erstarkung der Städte auf dem Reichstage zu Nürnberg im April und Mai 1350 an die Auflösung derselben als besonderer Vereine (Stälin a. a. O.); und auf demselben Reichstage belehnte er in seiner nur zu oft an den Tag tretenden Unbeständigkeit am 23. April 1350, gegen die Versicherung von 1348, den bei ihm empfohlenen Markgrafen Hermann von Baden mit der Burg und Stadt Weinsberg, dem Schultheißenamt, dem Geleit und Wildbann daselbst für sich und seine Erben; welche Belehnung wohl Hermann verlangte, weil ihn Engelhard VI. für den Fall kinderlosen Ablebens 1329 zu seinem Erben eingesetzt hatte, wovon er aber nur die Hälfte erhielt, während die andere Hälfte durch Vergleich (s. 1329–31) den Gebrüdern Engelhard zufiel. Übrigens blieb Baden nur kurz im Besitze von Weinsberg (Stälin III., 250 u. Anm.).

Zu Erhaltung der Ruhe in Deutschland mußte der Landfrieden, an welchem Karln so viel lag, immer wieder erneuert werden. Eine Erneuerung vom

7. Nov. 1356 verlängerte ihn bis Georgii 1358. Für die Zwecke dieses Friedens theilten sich die betreffenden 29 Städte in 3 Gesellschaften, in deren dritter Gruppe Weinsberg mit den Städten der oberen und unteren Reichslandvogtei Niederschwaben war. Unternehmend, wie die Städte damals waren, machten sie auf Karls Geheiß um Pfingsten 1357 einen Feldzug gegen den Markgrafen Rudolph von Baden, der sich nicht zum Eintritt in den Landfrieden bewegen ließ und nöthigten ihn zum Frieden. Die Städte, die dabei Theil nahmen, sind nicht genannt, außer Straßburg. Möglich, daß Weinsberg sich besonders anschloß, um von Baden (s. 1350) frei zu werden.

Die Versprechungen des unbeständigen Kaisers schützten wenig gegen die Übergriffe, welchen die Städte ausgesetzt waren, so sehr es auch dem Kaiser unter Umständen um diese Städte zu thun war, da sie hauptsächlich den Landfrieden handhabten, dergleichen der Kaiser

am 7. Juni 1359 wieder einen, über welchen ein Eilfergericht gesetzt war und welcher bis Martini 1361 gelten sollte, mit obengenannten 29 schwäbischen Städten, worunter Weinsberg (s. 1356), mit dem Bischof von Augsburg und den beiden Grafen von Oettingen und von Helfenstein abschloß.

Die im Landfrieden verbundenen, im Juli 1360 gegen Graf Eberhard von Württemberg aufgebotenen Städte erhielten einen Schutzbrief, daß weder sie, noch ihre Helfer, noch Beider Nachkommen wegen des Schadens, den sie bei diesem Zuge, oder sonst im Kampfe gegen Landfriedensbrecher anrichten würden, sollten zur