Seite:Dillenius Weinsberg 082.png

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Städtebündnisse in Schwaben, Franken, Baiern und Rheinland als gesetzwidrig auf und ließ im folgenden Jahr 1390 einen allgemeinen Landfrieden auf 6 Jahre verkündigen, welchem sich auch die Städte anschließen mußten. Nur 7 Städte um den See wollten dieß nicht und suchten ihren Bund aufrecht zu erhalten.

Auch die schwäbischen Städte fuhren ungeachtet des Landfriedens fort, ihre besondern Verbindungen abzuschließen – 1392 – und mit einzelnen Fürsten und Herren in Sonderbündnisse einzutreten.

Weinsberg finden wir aber nicht in dem Bündniß, welches Graf Eberhard, der Milde, von Württemberg im Jahr 1394 und 1395 mit 13 Reichsstädten für seinen Kampf gegen die Schlegler abgeschlossen hatte.

1400. Nach der Absetzung K. Wenzels, 20. August, bestättigte der neugewählte K. Ruprecht von der Pfalz den 12. Dezember der Stadt Weinsberg, weil sie sich „so geneigig, unterthänig, auch so geständig an den neuen König gezeigt“, ihre frühere Freiheiten, fügte auch die weitere Gnade hinzu, daß sie nie versetzt, verkauft oder verpfändet werden solle, und daß sie sich im Verein mit anderen Städten, welche gleiche Begünstigung erhalten hätten, gegen jede Eingriffe in diese Freiheiten wehren dürfte (v. Stälin III. 374).

Als Decan kommt in diesem Jahr vor: Johann Kaufherr (Pfaff).

1404 befiehlt K. Ruprecht der Stadt Weinsberg, dem Konrad von Hohenrieth die nächste Jahrssteuer zu geben (Pfaff).

Auch in dem 1405 vom Churfürsten Johann von Mainz mit 17 Reichsstädten gestifteten Marbacher Bund fehlt der Name Weinsbergs, weil dieser eigentlich gegen K. Ruprecht, seinen Gönner (s. 1400), gerichtet war, weßhalb ihn Ruprecht, wiewohl vergeblich, auf dem Reichstag zu Mainz aufzulösen suchte.

Weinsberg vertraute auf das königliche Wort Ruprechts, und als dieser im Mai 1410 gestorben war, sagte Einer der 3 Gegenkönige, Sigmund, schon am 5. Aug. 1410 von Ofen aus Weinsberg, wie den übrigen niederschwäbischen Städten die Bestättigung ihrer Freiheiten und Rechte zu, sobald er zum römischen König gewählt sein werde. Es war ihm darum zu thun, sich in Schwaben einen Anhang zu verschaffen (Stälin III. 395).

Dessenungeachtet und trotz der Verzichtung Engelhards VIII. auf alle Ansprüche an die Stadt, welche K. Sigmund bestättiget hatte, gab sich Engelhards Sohn, Konrad IX., alle Mühe, die Stadt wieder unter seine Herrschaft zu bringen, weßwegen sich die Stadt Weinsberg

1411 vom Pfalzgrafen Ludwig auf 20 Jahre in Schutz und Schirm aufnehmen ließ Montag vor St. Gallentag (Jäger, Heilbr.), gegen jährlich 200 Pfd. Heller Schutzgeld.

Konrad war ein reicher und mächtiger Herr und erfreute sich geraume Zeit großen Vertrauens bei K. Sigmund, der ihn zu seinem Reichserbkämmerer bestellte, vielfach Geld von ihm borgte und ihm

am 22. Mai 1417 unbekümmert um K. Ruprechts und sein eigenes Wort (1410) die Stadt Weinsberg mit allen Rechten und Einkünften verlieh (s. ob. J. 1417).

Als Decan erscheint im Jahr 1415 Pater Pfeil (Pfaff).

Da die Stadt sich nach obigem Privilegium von K. Ruprecht (s. 1400) gegen diese Eingriffe in ihre Freiheiten wehrte, so bewirkte Konrad einen Befehl des K. Hofgerichts zu Prag (und Landgerichts Würzburg),

Mai 1420 an Ott von Wurmlingen, ihn auf alle Habe und Güter der Stadt