Seite:Dillenius Weinsberg 083.png

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anzuleiten. Allein Ott wurde von den Weinsbergern gleichgültig angehört und ohne Erklärung entlassen *)[1].

Jetzt wurde der Streit Konrads mit der Stadt zur gemeinsamen Sache der deutschen Städte gemacht und 33 Reichsstädte – Augsburg, Ulm und Constanz an der Spitze – schloßen ein Bündniß,

27. Nov. 1420. Weinsberg, welches einstmals bei Abwesenheit der Dynasten eine Mauer gegen die Burg aufgeführt hatte, bei seinen Freiheiten zu schützen.

Weinsberg nahm unter der Hand vom Städtebund Besatzung ein und entzog dem Konrad vollends alle seine Rechte (s. 1379 3. fg.), was, wenigstens damals, selbst mehrere Städte, namentlich Eßlingen, Heilbronn und Gmünd mißbilligten. Sie wollten noch immer einen gütlichen Vergleich, wozu auch Konrad geneigt sich zeigte, weil er die Schwierigkeit, in den Besitz dieses Lehens zu kommen, wohl begriff. Konrad ging deßhalb selbst zur Städteversammlung in Ulm, wurde aber, da Weinsberg schon vorgearbeitet hatte, nicht einmal angehört. Auch bei den Fürsten und Ständen des Reiches, denen er seine Sache jetzt vorlegte, traten ihm Schwierigkeiten entgegen.

Da er nirgends Hilfe fand, so wandte er sich an Pabst Martin V., dessen Freundschaft er beim Constanzer Concil gewonnen hatte. Dieser ließ durch eine eigene Bulle vom Jahr 1424 den Auftrag an den Dechant zu Würzburg ergehen, die Sache zu entscheiden. Sie blieb aber dennoch unentschieden bis zum Reichstag in Wien, 1425, wo Konrad seine Beschwerden gegen Weinsberg und die verbündeten Städte vorbrachte. Auf ernstliche Fürsprache des Cardinals Placentinus und Anderer ernannte K. Sigmund den Markgrafen von Baden, den Grafen von Oettingen und Pappenheim zu Schiedsrichtern. Allein die Abgeordneten der Städte verwarfen diese und entfernten sich schnell in der Stille. Dieses Betragen empörte Sigmund und die Fürsten so sehr, daß der König sogleich,

Montag vor Lichtmeß 1425 durch das Hofgericht in Wien die Stadt Weinsberg in des Reiches Acht und Aberacht erklärte, wozu noch der kirchliche Bannspruch, verkündet von dem Bischof von Würzburg, hinzukam **)[2].

Allein auch diese ernstliche Schritte blieben ziemlich wirkungslos. Es verdient besonders bemerkt zu werden, daß damals Joh. Drändorf, auch von Schlieben genannt, ein sächsischer Edelmann, in Prag zum Priester geweiht, in 3 Schreiben die Stadt Weinsberg aufforderte, dem wider sie verhängten Banne zu trotzen. Er wurde aber deßwegen und weil er zum Genuß des heil. Abendmahls unter beiderlei Gestalt ermunterte, in Heilbronn gefangen genommen, zu Heidelberg vor ein Inquisitionsgericht gestellt und zum Feuertode verurtheilt, den er im Febr. 1425 zu Worms erlitt (v. Stälin nach Ulmann, Reform. vor d. Ref. III. 428 fg.).

1425. 28. Mai „Magister civium, Senatus et Communitas in Weinsperc thun kund, daß sie die 24 fl. precarium, welche das Kloster Schönthal ihnen bisher jährlich aus seinen Gütern in der Mark gab, an’s Kloster für 450 fl. verkauften, pacto reluitionis, und versprechen, die Güter getreulich zu schirmen. A. U.

Als Dechant von Weinsberg erscheint im Jahr 1426 Pater Molle (Pfaff).

Da K. Sigmund in den damaligen Unruhen der Hussiten den Beistand der Städte nöthig hatte, so kam es zu keiner Execution und Konrad wandte sich


  1. *) Öhringer Archivurkunde.
  2. **) Nach Stälin und Öhringer Archivurkunden.