Seite:Dillenius Weinsberg 100.png

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und ließ von der Burg in das von den Bündischen besetzte Städtchen feuern. Weil aber eine große Büchse darüber zersprang, so kapitulirte er schon

am 12. Mai auf freien Abzug mit seiner Besatzung, obschon er den streitbaren Jörg Rüter aus dem Odenwalde bei sich in dieser festen Burg hatte. Die Bedingungen der Capitulation waren: 1) Was von Adel und Reisigen in der Burg ist, verspricht auf Rechnung des Bundes in ritterliches Gefängniß zu kommen, darf Familie und Habe mitnehmen. 2) Das Landvolk im Schloß huldigt, zieht hinab. 3) Die Knechte ziehen hinab, aber ohne Wehr und schwören, Herzog Ulrich nicht mehr zu dienen. 4) Alle übrige Habe gehört dem Bunde (Pfaff).

Nach seinem Abzug zog Hanns von Freiberg, Pfleger zu Schönau, als bündischer Vogt und Pfleger mit einer kleinen Besatzung in die Burg Weinsberg ein.

Das Bundesheer aber zog am 13. und 14. Mai zur Belagerung der Festung Asberg ab.

Seines kurzen Aufenthaltes ungeachtet hatte die Umgebung von Weinsberg Vieles von ihm zu leiden; denn die Sickingenschen Reiter trieben im Weinsberger Thale nicht nur das Vieh hinweg, sondern sie schleppten auch mehrere Bauern gefangen mit fort *)[1], weil sie sie bezüchtiget, sie hätten etliche Bundesknechte im Streifen umgebracht.

Als schon im Sommer des nämlichen Jahrs Herzog Ulrich einen Versuch machte, sein Land wieder zu nehmen

und den 14. August in seine Residenzstadt Stuttgart eingezogen war, machten die brandenburg’schen Soldaten, welche zu Weinsberg in Besatzung lagen, verheerende Streifzüge auf seine Anhänger im Lande **)[2].

Das Bundesheer rückte auf’s Neue mit 18,000 Mann und 1700 Pferden in Württemberg ein und Ulrich mußte nach der verlorenen Schlacht bei Untertürkheim (Oktober 1519) das Land abermals räumen und in die Schweiz fliehen.

Württemberg wurde nun vom Bunde auf dem Reichstag zu Augsburg

den 6. Februar 1520 um 222,000 fl. (nach Anderen um 320,000 fl.) an Kaiser Karl V. verkauft, welcher es, mit den übrigen östreichischen Ländern in Schwaben, an seinen Bruder, den östreichischen Erzherzog, nachmaligen König Ferdinand abtrat; worauf Ferdinand, als neuer Landesherr, am

25. Mai 1522 die Huldigung in Stuttgart annahm. Kaiser Karl verkaufte 1521 nach einem in obenged. städtischen Privilegienbuch vorhandenen Kaufbrief eine Behausung, unten an dem Markte gelegen, an die Stadt; vielleicht das nachmalige, im Jahr 1707 abgebrannte Rathhaus, um 142 fl. rhein.

So war also Weinsberg, nachdem es erst 15 Jahre unter württembergischer Hoheit gestanden, mit dem Lande unter östreichische Regierung gekommen, unter welcher es 14 Jahre lang bis 1534 (Cadaner Vertrag) verblieb.

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Ehe wir die schweren Schicksale erzählen, welche in dieser 14jährigen Periode über die unglückliche Stadt ergiengen, holen wir nach Steinhofer, Crusius und anderen Chron. das Merkwürdigere von Naturerscheinungen, Witterung etc. aus der ersten württemb. Periode nach. J. 1512–1520.

1513 erfroren nach Georgii die hohen und niederen Weinberge, daher wenig, aber guter Wein gewachsen. Es war auch eine ziemlich gute Erndte. Doch blieb


  1. *) Steinhofer Chron. 4, 599.
  2. **) Sattler Gesch. II. 19.