Seite:Dillenius Weinsberg 117.png

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aufgebaut, und alle Freiheiten und Nutzungen auf den Gütern derer zu Weinsberg dem Kammergute überantwortet werden.

Von den 4 Heilbronner Dörfern, welche Theil an dem Aufstand genommen, verlangte Ferdinand, östreichischer Regent von Württemberg, Schadenersatz wegen Verbrennung des Schlosses Weinsberg, Plünderung der Kästen, Keller u. s. w. an Geld 500 fl. und hilfreiche Hand zu Abbrechung der Mauern und Gräben von Weinsberg, sowie zu Wiederaufbauung des Schlosses. 10. Sept. 1526. Nach langen Vergleichsverhandlungen bequemten sich die 4 Dörfer zu 6 in Weinsberg Frohndienst leistenden Bauern und zu Bezahlung von 200 fl. an das Kloster Lichtenstern, 110 fl. an Maulbronn und 500 fl. an die Regierung Stuttgart (Jäger, Heilbronn II. p. 51.).

Mit Verzweiflung ringend lagen die zurückkehrenden Einwohner nun in Wäldern und Feldern.

Vergebens flehten sie lange Zeit die östreichische Regentschaft an, sie doch nicht ungehört so schwer zu verdammen, sondern mit Ruhe untersuchen zu lassen, ob und wie sie schuldig seien. „Es könnten Königl. Majestät – so lauten die Worte einer alten Eingabe – Gott wohl unsere Unschuld erfahren und wo das nicht genugsam, kann Christoph von Hasperg, unser Oberamtmann, der gleich nach Vollendung der bäurischen Unruh auf das Ampt kommen, aus den viel gefangenen Personen erkundigen, wie, was und welcher Gestalt wir uns gehalten, ob wir schuldig oder nit seyen. Bitten um Gottes Barmherzigkeit willen, uns nicht ununtersucht also zu verdammen.“

Endlich kamen 2 Commissarien, Eberhard von Karpfen und der Licentiat Königsbach. *)[1]

„Darauf denn auch 14 der obersten und fürnehmsten unserer Mitbürger gefänglich eingenommen, peinlich gefragt und hart gemartert wurden, aber nit anders, denn unschuldig befunden,“ erzählen sie in einer späteren Eingabe an Herzog Ulrich. „Auch zu Neuenstadt, Marbach und Schorndorf hat man Mitbürger von uns mit harter Tortur erfragt; aber Nichts wurde gegen Uns erfunden. Demnach auch diese endlich, ohne alle Angabe zu machen, theils mit gebrochenen Leibern ledig gelassen wurden.

Auch durch das gegen die Heilbronner Untergebenen, welche der Weinsberger Mordgeschichte beigewohnt, vorgenommene Zeugenverhör-Protokoll **)[2] wurde zwar als unläugbar erhoben, daß zwar 5 Bürger von Weinsberg einige Tage zuvor den Bauern in das Kloster zu Lichtenstern zugeloffen und 3 derselben mit ihnen nach Weinsberg gekommen und beim Stürmen derselben mit Hand angelegt; auch daß der „einfältige“ Spitalpfründner, Hans Möslin, einem Bauern beim Spital über die Mauer hereingeholfen. Aber es wurde auch allgemein bestättiget, daß jene elende Überläufer, die mit den Bauern abgezogen und sich indessen flüchtig gemacht hatten, von jeher in schlechtem Rufe gestanden. Daß während des Stürmens auf die Reisigen geschossen und mit Steinen geworfen worden, war nicht zu erweisen. Dagegen wurde von allen Zeugen versichert, daß an Ermordung der Ritter und Reisigen kein Weinsberger Bürger Theil genommen, vielmehr bestättiget, daß sich die Bürgerschaft


  1. *) Just. Kerner, die Bestürmung von Weinsberg, 1848. p. 22. 13 Weinsberger wurden nach den Proceßacten mit dem Schwerdt gerichtet; den Flüchtlingen ihr Vermögen confiscirt.
  2. **) Handschr. Aufs. des Reg.Raths Günzler aus archiv. Urkunden. Vgl. v. Martens Kriegsgesch. Beil. XXI. zu S. 219.