Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/102

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Maynz vnd Fürstl. Würzburgis. Cantzler und Räthe, so denn der Fürstlich Sachßen Altenburgische speciatim hierzue Gevollmächtiger Abgesandter Herr Augustuß Carpzovius der Rechten Doctor, Geheimer Rath vnd Canzler zue Coburg mit vnd neben Herr Christian von Langen zue Oberstatt, alß Fürstlich Sächßischer mit Abgeordneter diesen in duplo außgefertigten Recess bis vf Höchstgedachter Herr Principalen erfolgender Original-Ratificationes eigenhändig underschrieben vnd mit ihrem Pettschafften becruftiget. So geschehen Würzburg den 19/9 Decembris Anno 1661.

(L. S.) Sebastian Wilhelm   (L. S.) Augustus
 Meel Canzler  Carpzou DC.
(L. S.) Johann Wilhelm   (L. S.) Christian
 Fabritz zu Clesheimb  von Langen.
(L. S.) Wolffgang Rottenberg Dr.  


XII.
Reglement, wie es bey der Lehns-Curie zu Wirzburg wegen der von S. Meiningen zu empfangenden Beleihung über Schloß, Stadt und Amt Meiningen, in Ansehung des Ceremoniels, gehalten werden soll.
Den 28. Junij 1707.
Unsern freundlichen Dienst zuvor, Edle, Veste und Hochgelehrte, besonders liebe Herren und Freunde.

Wir haben zu recht erhalten und verlesen, wohin die Herrn auf des von hier zurück gelangten