Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/106

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Nachricht
wie es bey der Hochfürstl. S. Lehens-Empfängniß über des Hochstifts Wirzburg Mannlehen, Schloß, Stadt und Amt Meiningen, gehalten wird.

Demnach das Hochfürstl. Hauß Sachßen Meiningen in Requirirung obged. Lehen diesen Modum gebrauchet, daß daßelbe, wann es eine ordentliche Gesandschafft mit einem Creditiv in alia materia non feudali geschicket, solche nach deren beschehenen Vortrag endlichen bey Gelegenheit auch durch eine separate Ansprach in eben solcher Audienz obged. Lehen requiriret; Als wird selbe

1mo. nach eingeschickten Creditiv in der von Hof zur Audienz ihr bestimbten Stund als eine ordentliche Fürstl. Gesandschafft abgeholet; dahingegen beschiehet
2do die Abholung zu dem Belehnungs Actu in der von dem Lehens Secretario dazu intimirenden Stund in einem mit Sechs Pferden gespannten Wagen oder Gutschen mit einem Cavalier und zwey Laquayen, welche beym Aussteigen unten an der Stiegen der Hof-fourier, und oben an derselben der Hofmarschall erwartet; Und gleichwie
3tio. der ganze Actus in Seiner Hochfürstl. Gn. gewöhnlichen Audienz-Zimmer in Dero aigenen hohen und zweyer Domb Capitular Herrn Persohn, auch deß Cantzlars, Lehen Probst und Lehen-Secretarii apertis januis dergestalten vor sich gehet, daß
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