Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/107

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4to. Mehr höchstged. Seine Hochfürstl. Gn. mit dem Hud bedeckt stehen; Und
5to. die Vorstellung eines Adelichen Trägers durch eine ahn dieselbe gestelte Ansprach und Vortrag beschiehet; Als wird solche
6to. Von dem Canzlarn mit Anweisung auf die in sine annectirte Ayds Formul beantwortet, jeztged. Formul aber ihme Träger
7mo. von dem Lehen Secretario öffentlich vorgelesen, et hac finita
8vo. zuförderist Seine Hochfürstl. Gn. sodann denen Domb Capitular Herrn Deputirten mit Hand gebenden Treuen an Aydstatt angelobet, und dieser Belehens-Actus damit beschloßen; worauf aber
9mo. die Abschieds Audienz ertheilet, und die Heimbführung hinwiederumb, wie die obgedachte Abholung zur ersten Audienz verfüget wird.
Fürstlicher Sächßischer Lehens-Aydt.

Ich Adam Ernst Hund von Wenckheimb zum Altenstein etc. gelobe und verspreche anstatt und im Nahmen der Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Ludwigen als ältisten und regierenden, dann Herrn Friederich Wilhelmen, und Herrn Anton Ulrichen Gebrüdern, allerseits Hertzogen zu Sachßen, Jülich, Cleve und Berg auch Engern und Westphalen, Landgrafen in Thüringen, Marggrafen zu Meißen, gefürsteten Grafen zu Henneberg, Grafen zu der Marckh und Ravensperg, Herrn zu Ravenstein, der Röm. Kays. Mayest.