Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/12

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§. VIII.

Unter der Regierung Graf Wilhelms VI. (VII.) löste endlich Bischoff Rudolf zu Wirzburg (1495) Stadt und Amt Meiningen wieder ab, jedoch in der Maaße, daß er an obiger Summe 16000 fl. baar bezahlte, und dem Grafen, in Ansehung der rückständigen 6000 fl. gedachtes Amt nebst den darzu gehörigen Dorfschaften Vachdorf, Leutersdorf und Queienfeld auf 5 Jahre lang in Amtmannsweise von neuem wieder einräumte. Vermöge des hierüber errichteten Vertrags[1] hatte Wilhelm sämmtliche Amtsrevenüen auf die bestimmte Zeit zu genießen, und übernahm dafür die Verbindlichkeit diesen District gegen alle feindliche Überfälle zu vertheidigen, Recht und Gerechtigkeit daselbst zu handhaben und dem Bischoff im Fall der Noth beyzustehen. Unter andern machte er sich anheischig, dem Stifte für beständig einen Ritter mit sechs reisigen Pferden, vier reisigen Knechten und einem Knaben auf seine eigene Kosten zu halten, welche allemahl in Bereitschaft stehen sollten, das Meiningische Gebiet, bedürfenden Falls, zu vertheidigen. Diese Schuldigkeit schränkte sich aber nur bloß auf diesen Bezirk ein: denn ausserhalb desselben mußte der Bischoff