Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/17

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die gewisse Hoffnung zum baldigen Besitz eines ungemein beträchtlichen Landes zu gelangen; allein dieser Anfall war auch auf der andern Seite mit der sehr wesentlichen Unannehmlichkeit verknüpft, daß das Schloß und Amt Meiningen, vermöge des vorhin erwähnten Umtauschvertrags vom Jahr 1542 dem Stifte Wirzburg wieder heimfallen mußte.


§. XI.

Kurfürst August zu Sachsen, welcher, bey der damahligen Minderjährigkeit der Sachsen-Weimarischen Prinzen, die Hennebergischen Successions-Angelegenheiten für sich und in deren Vormundschaft zu besorgen hatte, erkannte die mancherley nachtheiligen Folgen, welche dereinsten der Wirzburgische Besitz des mitten in der Grafschaft Henneberg gelegenen Amtes Meiningen nach sich ziehen würde. Mit der gegründeten Besorgniß, daß solchergestalt die in dieser Gegend eingeführte evangelische Religion, unter der Herrschaft eines der römischkatholischen Kirche zugethanen geistlichen Fürsten, gänzlich wieder abgeschaft oder wenigstens vielen Bedrückungen ausgesetzt seyn wurde, vereinigte