Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/22

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

endigte sich dießmahl die Conferenzial-Handlung, und nun ruhete die Sache bis in das Jahr 1585. wo man am 29ten May zu Schweinfurt eine dritte Zusammenkunft eröffnete. Nach vielen mühsamen Unterhandlungen brachte es der unermüdete Eifer der hohen Vermittler und der Kursächsischen Commissarien dahin, daß die von Seiten des Stifts Wirzburg, für die Überlassung des Amts Meiningen, geforderte Entschädigungs-Summe, die sich, die Lehenbarkeit ungerechnet, auf 90000 fl. belief, auf 60000 fl. gemildert und am 10ten Junii 1585. bis auf hohe Ratification, der merkwürdige Vergleich abgeschlossen, welcher dem Hause Sachsen den Besitz des Amtes Meiningen, gegen Abtretung anderer Hennebergischen Güter, jedoch in der Eigenschaft eines Wirzburgischen Mannlehens zusicherte.[1] Über den Schluß der bisherigen Tractaten, mit welchen noch mehrere Gegenstände verknüpft waren, erstatteten nunmehr die Kursächsischen Deputirten ihren commisarischen Bericht, worin sie die ganze Lage der Sache und die verschiedenen Lehensverhältnisse, zwischen Wirzburg


  1. Die hierüber gefertigte Urkunde stehet in den Sammlungen zur Sächs. Ges. Th. XI. S. 192 f. f.