Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/27

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

gehässiger wurde, und die Großen schon mehr der Ordnung folgten, suchten die Bischöffe sich durch Verträge den Weg zum künftigen Länder-Erwerb zu bahnen. Von dieser Politik zeuget unter andern der oben angeführte Tauschbrief vom Jahre 1541, worin Bischoff Conrad den Rückfall des Amtes Meiningen, nach Ausgang des Hennebergischen Geschlechts, zur ausdrücklichen Bedingung machte. Wenn man erwäget, daß Graf Wilhelm von Henneberg damahls in großen Schulden steckte, und von keinem andern Nachbar einige Unterstützung erlangen konnte; so wird man sich wohl von selbst die Vorstellung machen, daß der Bischoff die bedrängte Lage des Grafen für eine sehr günstige Gelegenheit angesehen habe, ihm jene Bedingniß vorzuschreiben, welche letzterer, bey seinen verlegenen Umständen, nicht wohl ausschlagen durfte. Auf gleiche Art wußte auch Bischoff Julius bey der 1585 zum zweytenmahl geschehenen Auswechslung dieses Amtes, manche nicht unbeträchtliche Vortheile zu erwerben. Da ihm nicht unbekannt bleiben konnte, daß dem Hause Sachsen an dem Erwerb desselben ungemein viel gelegen war, so stimmte er den Ton etwas höher, und forderte ein Äquivalent, welches den wahren