Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/29

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30000 Gulden baares Geld, welches das Haus Sachsen den Hennebergischen Allodial-Erben zu zahlen übernommen hatte.


§. XV.

Seit dieser Periode ging nun das Amt Meiningen an das Kur- und Fürstliche Haus Sachsen über, und blieb bey selbigen bis 1660 in ungetheilter Gemeinschaft. Bey der bekannten Hennebergischen Landestheilung kam es an Herzog Friedrich Wilhelm zu Altenburg, der am 12ten Nov. 1661 daselbst die Huldigung einnahm. Eben dieses geschahe auch an dem nämlichen Tage von Seiten des Stifts Wirzburg[1] vermöge der Schweinfurter Abrede und des darauf gegründeten Hauptvertrags vom Jahr 1586 worin man unter andern vest gesetzet hatte, daß bey vorfallenden Lehensveränderungen Stadt und Amt Meiningen auch einem jedesmahligen Bischof zu Wirzburg huldigen solle. Allem Ansehen nach mögen damahls über die Formalitäten dieser Handlung einige Differenzien entstanden seyn, welche zu Abschließung eines neuen Receßes zwischen Sachsen und Wirzburg Gelegenheit gaben. Man vereinigte sich nämlich dahin, daß


  1. s. Güthens Beschr. der Stadt Meiningen S. 40.