Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/53

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dem Wir Graue Wilhelm den Reuers vnd was vns seinen Gnaden dagegen zu vbirgeben gebürt in kurzer zeit durch abwesentlichkeit vnser liben Herrn und Vettern von Fulda vnd Grauen Berlts, die außer Lands seint, irer Sigelunge halbin nicht gefertigen mogen, sollen Wir dieselben hie zwuschen vnnser libin Frawen tag Annunciacionis genant schirst, also verfertigt vnd versigelt schaffen, vnd in solcher zeydt vnnsern gnedigen Herrn einen Tag gein Sweinfurt ernennen vnd seinen Gnaden den zeitlich vnd zum geringsten Acht tag darvor verkunden, vnd auf solchem Tag wir Bischoue Rudolff dem gemelten Grauen Wilhelmen auff vnser Kost vnd Schaden sollich Geld vbirantwortten, vnd als dann vnser jeder dem andern die Briue vnd Verschreibunge, wie die hiernach geschribin sein vnd sollichs vnser jdem gebürt auffrichtiglich verfertigt vnd versigelt vbergeben vnd vbirnemen, vnd da dannen gein Meyningen geriten, vnd mit abtretten vnd ledig sagen, eingebin vnd andern gehandelt werden, alles nach laut der Verschreibunge, der Wir vns von beyden teyln mit einandir vertragen, als wir dan das also einandir getreuwelich zu halten vnd zu vollzihen, bey vnsern waren treuwen geredt habin, vnd lauten diselbin Briue vnd verschreibunge wie von Wortten zu Wortten hiernach geschriben stet vnd also.

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Wir Rudolff von Gotes Gnaden Bischoue zu Wirzburg vnd Hertzoge zu Francken, Nachdem Weylant der Hochwirdig Fürst vnd Herr Bischoue Gotfridt des Geschlechts der Herrschaft