Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/66

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gethan werden, weder mit Gerichten geistlichen oder werntlichen, an Gericht, noch sunst in keyne Weyse wie jmant das erdencken oder fürgenommen mocht, doch was dem Capitel vnd vns thumhern an vnseren gemeynen vnd besundern Leuten vnd guten vnschedlich an Geuerde. Zu Vrkunde haben Wir vnser gemeyn Capitels Innsigel zu des genanten vnsers gnädigen Herrn von Wirtzburgs Innsigel auch an diesen Briue gehangen der geben ist am Sampstag nach Valentins tag des heiligen Bischoffs vnd Merterers nach Cristi vnnsers liebin Herrn Geburdt Virzehinhunddert vnd darnach im Fünff vnd Neünzigistein Jare.

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Vnd dann Wir Wilhelm von Gotes Gnaden Graue vnd Herre zu Henneberg Nachdem der Hochwirdige Fürst vnd Herr Rudolff Bischoue zu Wirzburg vnd Hertzog zu Francken vnser gnediger Her den Hochwirdigen vnd Hochgebornen Fürsten vnd Herrn Herrn Johannsen Abte zu Fulda, vnd Herrn Bertholden Gebrüdern Grauen vnd Herrn zu Henneberg vnsern liebin Herrn vnd Vettern vnd wir in vergangen tagen den Widirkauff vmb Sloß vnd Stadt Meyningen mit sampt dem Ampt auch den Dorffern Fachdorff, Luttelßdorff vnd Queienfeld vnd andern von weylant seiner Gnaden Vorfarn Bisouen Gotfrieden des Geschlechts der Herrschafft Lympurg vnd Bischoue Johannsen des Geschlechtß von Grumbach bede loblicher Gedechtniß, auch seiner Gnaden selbst damit vnd nachfolgent verschriben, verkaufft vnd verwisen haben, zu thun aufgekundet