Seite:Diplomatische Nachrichten von dem Ursprung der Lehensherrlichkeit des Stiftes Wirzburg über das dem Hause Sachsen zuständige Schloß und Amt Meiningen.pdf/95

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halber beschehen wurden, ahngehöreten dieselben zu guter Vergleichung vermitteln helfenn, auch auf den Fall, do solche Vergleichung nicht stadt haben würde, durch einen gebuerlichenn machtspruch, vnnd Weisung der sachen ihre mhas geben, vnnd deren dardurch abhelfen laßen wolten, laut Hochgedachter Chur vnnd Fürstl. schrifftlicher bescheener requisition, dem vierdten Februarij Stilo veteri des Vier vnnd Achtzigsten Jhares datirt. Dem allem nach seindt mher hochgedachte Chur vnnd Fürsten benante vnnd zu ende vnnderschriebene Rethe auf bestimbte Zeith vnnd mahlstadt erschienen, ihre habende befehliche einander eröfnet, auch crafft habennder gewalt vnnd Instructionen die fürschlege von denn Chur vnnd Fürstlichen Sächßischen ahngehöret. Ob nhun whol die Fürstliche Beierische vnnd Pfälzische abgeordnete Rethe zu vnndertheniger Volzihung ihrer gnedigsten Fürsten vnnd Herrn Beuhelich mügliches Vleiß dahin bearbeitet, die Chur vnnd Fürstliche Sächßische auch Fürstliche Würzburgische Reth vnnd Gesante auff hindersichbringen, des gemelten vorhabennden Wechsels zuuergleichen, auch nicht vndterlaßen, sowohl inn gegenwart beider theil Gesanten als ad partem guthliche vnderhandlung fürzunhemen, jedoch weil vntter dieser Handlung vonn denn Würzburgischen vorbracht worden, wie das die Chur vnnd Fürstlich Sachßische dergleichen mittel auf erster Tagleistung zue Melrichstadt den 13. Decembris Ao. 83. vnnd noch im Lebzeiten, deß Hochgebornen Georg Ernsten deß lezten deß nhamens der gefürsten Grafenn zu Hennenbergk auch fürgeschlagen, aber ihren genedigen Fürsten vnnd Herrn dem Bischoff zu Würzburgk nicht gemeindt wehre, das ahnsehenlich Ihren Fürstlichen Gnaden albereit heimbgefallenen Ambt Schloß vnndt Stadt Meinungen gegen blosen einschüchtigen Renthen, Zinsen, vnnd Gülden, sondernn vmb ein annder gleich wirdigk