Adlige, Junker und Knechte für alle vorgesehen sind zur Reichung des „ersten Wassers“ (zum Händewaschen), so soll für Herzog Franzen einer bestimmt werden, der „Seine Fürstliche Gnaden“ zu und von der Mahlzeit zu rechter Zeit brächte, ein Herr Asch von Ascheburg (Asseburg?).
Für die Truchseßtafel in der kleinen Hofstube sind neun Dresdner Bürger, darunter Lorenz der Brettdiener, bestimmt; ihnen wird eingeschärft, „daß sie sich nüchtern und fleißig halten“. Im Frauenzimmer soll es zehn Tische geben, und drei Adlige, sowie 18 Bürger und Knechte sollen bereit sein. Was vom Essen übrig bleibt, soll in die Küche zurück und dann an die Armen kommen.
Wenn die Tische alle gespeiset, so sollen alsdann die, so zur Dienstwartung geordnet, gespeist und auf den Tisch eine kleine Flasche Landwein und eine Schleife Bier gegeben und danach die Hofstube verschlossen, wiederum reingemacht und nicht gestattet werden, daß darinnen volle Knechte oder ander Gesinde über Nacht liegen darf.
Vor Beginn der Feier sammeln sich die Freunde des Bräutigams in der kleinen Hofstube und gehen nach dem großen Saale. Dabei und wenn jemand von der Herrschaft ankommt oder abgeht, sollen die Guardia und die Trompeter ihr Spiel ertönen lassen. Bei der Trauung und der „Beisetzung“, d. h. beim Platznehmen an den Tafeln, sollen die Marschälle nach Zetteln, die ihnen zu geben sind, alles ordnen. In der Nähe des Bräutigams und der Braut sitzen die „fürnembsten“ der beiderseitigen Freundschaften. Während des Speisens (16 Essen auf 4 Gänge) ist zugleich im tiefen Hauskeller fleißig auf das Licht Achtung zu geben.
Nach der Tafel kommt die Lustbarkeit des Tanzens. Schreiten die Kurf. Herrschaften selbst dazu, so haben zehn Adlige vor- oder nachzutanzen. Die Musikanten sind strengstens zum Spiel gehalten, wenn die gnädigen Herrschaften kommen oder gehen. Erhard Oltsch der Rentmeister soll während des Tanzes auf dem Saal oder sonst allenthalben Licht bestellen und in der Hofstube und in allen Gemächern die Wächter fleißig achtgeben lassen, daß kein Unglück entstehe.
Anderes noch als Trunkenheit (übrigens ist von trunkenen Herren nicht die Rede, so zahlreich deren bei solchen Festen zu jener Zeit sein mochten) und Feuersgefahr konnte das Fest stören: Streit und Diebstahl. Deshalb war der Torwärter oder Guardian angewiesen, weder Zinn, Silber, Becher, Gläser, Quehlen (Handtücher) noch anderes aus dem Schlosse heraustragen zu lassen. Sollten wirklich dergleichen Widerwärtigkeiten entstehen, so war der Schösser angewiesen, allzeit den Landknecht (d. i. Gefängnisdiener) und den Schlüssel zum „Kaiser“ (das war der Name des Schloßgefängnisses in der Schösserei und bei der Hand zu haben. Während es oben in den Sälen des Schlosses vielleicht noch recht hoch herging, wurde unten die Kerkertür aufgeschlossen und ein „voller“ Knecht oder ein kecker Spitzbube in den „Kaiser“ gestoßen.
Sonntag den 17. Februar sollte die Hochzeit des Herrn von Berlepsch mit Agnes von Schönberg gefeiert werden; Dienstag darauf nach 12 Uhr mittags begannen die Rennen und Stechen. Die Richter, Hans von Ponickau auf Pombsen, Kurf. Sächs. Kammerrat, Heinrich von Schönberg zur Klausnitz und Christoph von Ragewitz zu Borna, hatten die Meldungen dazu und die Aufhängung von Schild und Wappen anzunehmen. Wenn alle Rennen nach den vorher verkündeten Bestimmungen und feierlichen Satzungen vorüber waren, warteten fünf „Dänke“ der Sieger: den ersten, der Jungfrauen Dank, erhielt, wer seinen Spieß am höchsten und zierlichsten gebrochen; den zweiten, den Dank des Spießes, der, der in vier Rennen mehr und besser Spieß gebrochen hat. Wer sich in dem welschen Palliastechen (über die Schranke weg) am besten hält bekommt den dritten; den vierten der, der „do Malospana ist, das ist, welcher am zierlichsten auf die Bane kempt“; der fünfte wird dem zuteil, der mit bester Invention, d. h mit auffälliger und vielleicht geschmackvoller Verkleidung seiner selbst und des Rosses an dessen „Gelieger“ kommt. Gelieger einfacher Art hängen noch heute im Historischen Museum über den Roßmodellen, auf denen die Prachtrüstungen ruhen.
In sehr naiver Weise werden in der Turnierordnung zum Schlusse die Judicierer oder Richter von den Mantenadoren, den Platzhaltern, gebeten, daß sie „gemelte Dänke“ nicht nach Gunst, sondern allein denjenigen, welche sich vor den anderen am tapfersten und redlichsten halten würden, austeilen möchten.
Gewiß sind es heitere, prunkvolle und durch das Zusammenströmen mancher Fremden auch gewinnbringende Tage gewesen, die dem Dresdner durch dieses vom Kurfürsten ausgerichtete Hochzeitsfest mit seinem Mahle, seinem Tanze, seinem Ritterspiel bereitet worden sind. Die Hofmarschälle der kommenden Jahre aber konnten damit zufrieden sein, daß ein Vorgänger für allerhand genaue Bestimmungen vorgesorgt hatte, nach denen die Gäste und „das sich herzudrängende Volk“ zu behandeln seien.
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 4 (1905 bis 1908). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1905 bis 1908, Seite 204. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Vierter_Band.pdf/209&oldid=- (Version vom 20.2.2025)