Seite:Ehemahlige weibliche Tracht der Regentücher in Nürnberg.pdf/3

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und schlechte Weibspersonen, sondern auch erbare Frauen und Jungfrauen bey hellem Sonnenschein mit Regentüchern eingewickelt, so wohl auf den Gassen, als in die Kirchen, und vor die Obrigkeit und Ämter gingen. 1657 den 17ten Dec. erfolgte daher ein neues Verbot, in welchem auch der Grund vorkommt, weil Fremde solches mit Verdruß angesehen und übel davon geredet. Es wurde befohlen, dieselben vor den Kirchthüren, oder ehe man vor die Obrigkeit tritt, abzuthun, und sie entweder vor sich oder unter dem Arm zu tragen. Ein ähnliches Verbot erging den 10 Jul. 1661, den 31 Jul. 1687 und den 17 Febr. 1689. Das letzte Mandat wurde an einem Sonntag von dem Rathhaus abgelesen, und mit einer Strafe von 4 Gulden belegt. Die muthwilligen Jungen verstanden dieß unrecht, und rissen an diesem Sonntage, den nächsten Montag, und am Dienstag Vormittags, wo sie eine Weibsperson im Regentuch gesehen, derselben ohne Ansehen der Person solches vom Kopf, und zerschnitten es. Am Dienstag, welches der Tag vor dem Aschermittwoch, als dem jährlichen Buß- und Bettag war, wurden daher vor die Kirchen, wo Vesper gehalten wurde, zwey Stadtknechte