Seite:Einige Anmerkungen zu dem Plan einer Anstalt zu Versorgung der Wittwen.pdf/3

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Unbegränzte hat schon manche solche Anstalt ruinirt.

 5) Wider die Classificirung im Ganzen habe ich auch nichts einzuwenden, nur würde ich zu bedenken geben: ob sie in Rücksicht auf die Personen proportionirt genug ist? ob der Ritterbote das aufzuwenden im Stande ist, was der Consulent aufwenden kann?

 Die ersten 6 Classen sind gut, aber die VII und VIII Classe würden gewiß der Anlage zum Schaden gereichen, besonders wenn gg, hh, ll, mm, nn, qq, sich vorfinden sollten. Es sind aber zum Glück sehr seltene Fälle, besonders qq.

 Sollte es in den löblichen XIV Ritter-Cantons wohl viele Pfarrer, Schulmeister, Jäger, Ritterboten etc. geben, welche die Antritts-Gelder zur V, VI, besonders zur VII und VIII Classe zu leisten fähig – aber doch der Hülfe für ihre Wittwen sehr bedürftig wären? Wenn indessen eine Wittwe so viel Gehalt bekommen soll, als die andere, so muß einer einlegen, was der andere.

 6) mit N. 7, S. 139 bin ich auch ganz einverstanden, aber N. 8, S. 139 halte ich für viel zu gering, wenn des Herrn V. Theller à 400 fl. für die Person herauskommen soll.