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III.
Einige Nachrichten aus dem Pappenheimischen.
(vom 28ten April.)

Da die Grafschaft Pappenheim in unsern Zeiten nicht mehr, wie ehehin von den Erdbeschreibern zum Schwäbischen, sondern zum Fränkischen Kreise, in welchem sie auch größtentheils lieget, gesetzet wird.[1] so gehören auch billig die wichtigsten Veränderungen in der politischen und kirchlichen Verfassung derselben in ein Journal von und für Franken. Ich meines Orts muß mich indessen bloß auf die letztern einschränken, und die nähere Notizertheilung von jenen einem andern überlassen. Bereits im Jahre 1789


  1. S. Neue Samml. geographisch-historisch-statistischer Schriften. 3 Band, S. 337.