Seite:Einige Nachrichten aus dem Pappenheimischen.pdf/11

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seyn, an dessen Stelle den Hannoverischen Landescatechismus zu setzen, dessen Brauchbarkeit und Vortrefflichkeit allgemein entschieden ist.

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Am Schluße kann ich nicht unterlassen, noch zu bemerken, das der gegenwärtig regierende Graf und Herr zu Pappenheim, bald nach dem Antritt der Regierung, im vorigen Jahre von seinem Herrn Vater zur Einführung der allgemeinen Beicht aufgemuntert worden ist, welcher aber nur den Anfang dieser verbesserten Einrichtung erlebte. Dieser Herr, weil Friedrich Ferdinand, des H. R. Reichs ältester Erbmarschall, auch Reichs Forst- und Jägermeister im Norgau, Graf und Herr zu Pappenheim, Herr auf Rothenstein, Calden und Bellenberg, Kaiserl. Königl. wirklicher Geheimder Rath und Ritter des herzogl. Wirtenbergischen großen Jagdordens etc. starb am 27ten Febr. dieses Jahrs nach einem zweytägigen Krankenlager in dem hohen Greisenalter von 90 Jahren, und 6 Monaten, weniger 5 Tagen. Schon im Jahre 1773 trat er die Regierung an seinen ältesten Herrn Sohn, Herrn Johann Friedrich Ferdinand ab, welcher in den höchsten Bedienungen, vornämlich unter dem Militaire, bey Kurpfalz-Baiern