Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/17

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Besitzstand, trug auf gelinde Auskunftmittel an, zögerte bis zu einer neuen Sendisvacanz, und dieß war eben soviel, als gewonnen Spiel. Den 16ten November 1693 mußte Franz Lothar, Graf von Schönborn, nachher auch Kurfürst zu Mainz, eine aus 130 Puncten bestehende Capitulation eingehen. Bald nach seinem Regierungsantritt und verschiedene mahle stellte er dem Domcapitel die Nichtigkeit der Capitulationspuncte vor, er berief sich auf die päpstlichen Cassationsbullen, und Friedrich Carl, gleichfalls Graf von Schönborn, Reichsvicecanzler und nachher auch Fürstbischoff zu Wirzburg, den man ihm zum Nachfolger gegeben, erklärte mit trockenen Worten: er beschwöre keine Capitulationspuncten, würde aber alles halten, was recht und vernünftig sey. Der letzte Punct der Franz Lothar vorgelegten Capitulation ist: „Sollte ein zeitlicher Regent die Capitulation in einem oder andern Puncte übertreten, so solle solches alsbalden durch einen oder mehrere Domherren dem Domdechanten angezeigt werden, welcher Capitel zu halten, und nach Befund der Sachen den Bischoff und Landesregenten zu mahnen, von dergleichen abzustehen,