Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/29

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die Baue, der physische Landeszustand – die geistlichen Sachen, Universität, Schulen, Erziehung, der moralische Landeszustand – das Militärwesen – die Lehensachen, die niedern Departements ihre eigene Referendare bedürfen, um die wechselsweise Controlle von den unteren Departements an ein oberstes einziges, als das Centrum der Geschäffte zu befördern, besonders, da kein selbstständiger geheimer Rath da ist, um dem Drucke niederer Collegien minder ausgesetzt zu seyn, um das Ganze besser zu übersehen? u. d. g. Das wäre noch eine andere Frage.

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Die geistliche Regierung, das Ordinariat oder Vicariat, welche das Kirchen- und Schulenökonomicum, Besetzungen der Pfarren, Verhalten und wissenschaftliche Kenntnisse der Geistlichen, dispensanda, doctrinalia, Sachen von und nach Rom, Rechte mit und gegen Auswärtige, milde Stiftungen und dergleichen besorgt, und wohin in geistlichen Sachen die Appellationen von dem Domcapitel, den Collegiatstiftern, dem Consistorialgerichte gehen, besteht dermahlen aus dem Präsidenten und Generalvicar,[1] dem Weihbischoffe[2]


  1. Dieses ist dermahlen Joh. Jos. Heinrich Ernst Reichsfreyherr von und Wirzburg Capit. und Jubiläus
  2. [654]