Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/3

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Verfügungen wegen zukünftiger Collisionsfälle trifft, dem einen das Recht zuerkennt, dem andern abspricht. Ich glaube blindlings, daß jenes Recht habe, welchem es die Legislation zusprach; aber ich kann die Gründe, wenn anders diese angegeben sind, nicht prüfen, weil ich keine Kenntnisse von ihrer politischen Lage hatte. Und in jenen delicaten Fällen, wo oberste Gewalt mit untergeordneten Staatskörpern, das Haupt mit den Gliedern in Streit geräth, irre ich ganz im Finstern: denn ihre Rechte und Ansprüche habe ich nie gekannt. Diese und ähnliche Gründe überzeugten mich längst von der Nothwendigkeit einer solchen Rubrik in dieser Zeitschrift, und zur Erfüllung dieses frommen Wunsches etwas beyzutragen füge ich einige Nachrichten dieses Inhalts von dem Hochstifte Bamberg bey. Einen ähnlichen Gedanken führte Hr. geistliche Rath und Dechant Schuberth in seinem historischen Versuche über die geist- und weltliche Staats- und Gerichtsverfassung des Hochstifts Bamberg aus. Dieß Werk ist dem Forscher unserer vaterländischen Geschichte ein interessantes und willkommenes Geschenk; und um so mehr willkommen, wo noch so wenige Quellen fließen, wo noch so manches