Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/31

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

ordentlicher Weise jeder Domdechant ist,[1] einem Official, dem Siegler, 4 Beysitzern, wovon nur der Siegler weltlich ist. Dieses Gericht entstand aus dem Archidiakonatgerichte Bamberg. Die ganze Diöcese war in 4 solche Archidiakonate getheilt. Jeder Domdechant war zugleich Archidiakon zu Bamberg. Ehe die geistliche Regierung errichtet wurde, war es das höchste Gericht in geistlichen Sachen, und da in jenen finstern Zeiten nur die Geistlichen gelehrt waren, auch bürgerliche Fälle nach dem Corpus juris canonici entschieden wurden, so sah man auch Laien einander bey diesem Gerichte belangen. Das Domcapitel wußte diesem Gerichte durch die Capitulationen immer mehr Ansehen, Ausdehnung und Unabhängigkeit von den Bischöffen zu verschaffen, und da die übrigen Archidiakonate eingegangen waren, die in diesen Bezirken entstandene Fälle aber entschieden seyn wollten, stand es da, verbreitet über den ganzen Sprengel,


  1. Dazu ward 1789 gewählt Hr. Joh. Phil. Anton Reichsfreyherr von Schaumberg auf Ströfendorf, fürstl. Bambergischer geheimer Rath, und beständiger Statthalter, Propst des Collegiatstifts zu St. Jacob, Präsident des Aufsesischen Studentenhauses, Oberpfarrer zu Kronach.