Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/45

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

andere das erfordert hat, gewiesen, und wir haben alle unsere Tage euern Vorfahrern selig noch euch, noch nie keine Weisung versagt, desgleichen ist uns auch beschehen, so sind wir verschrieben in der gemeldten Einung, daß ein jeder den andern bey seinem Gerichte bleiben lassen soll.“ Selbst die Kaiser, wie Karl IV, wiesen die Klagen der Hochstiftsinnsassen, die man an ihr kaiserliches Hofgericht gebracht, von demselben ab, und an das Landgericht zu Bamberg zurück. In der Folge der Zeit erlitt es Erschütterungen von innen, nachdem es die Angriffe von aussen nicht zu Boden drücken konnten. Es wurde eine oberste Instanz, das Hofgericht errichtet. Das Landgericht sucht sich bey seinen Gerechtsamen zu erhalten, und nun, da eine Zeit kam, wo das Hofgericht aufhörte, schwang es sich abermahl empor, und dehnte seine Jurisdiction auch über die höhern Stände aus. Die hiemit unzufriedenen Bischöffe, besonders Veit, setzten seinem Fluge Ziel. Das Hofgericht ward resuscitirt, und es entstand noch eine neue Stelle, der Hofrath. Beyde Stellen nahmen alle Gegenstände in ihre Plane auf, und für das kaiserliche Landgericht blieb nichts übrig, als Pupillengeschäffte. Von dem