Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/48

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Zeiten wird der Delinquent vor seiner Hinrichtung auf das Rathhaus geführt, ihm das Urtheil vorgelesen, und der Stab gebrochen. Er besorgte die Steuereinnahme von der Bürgerschaft, und besetzte mehrere Subalterndienste. Erst unter der jetzigen Regierung hat er den Überrest dieser Rechte verloren. Jetzt urtheilt er nur in Klagsachen der Bürger und Hintersassen oder Rathsschutzverwandten, besorgt die Obervormundschaft der bürgerlichen Minderjährigen, und ertheilt das Bürgerrecht. Dieses ist zweyfach; das große und das kleine. Dieses koste 25 fl. jenes, welches allen denen nöthig war, die Handel treiben wollen, 50 fl. fränk. Dazu wird aber noch in unsern Tagen ein Regierungsprivilegium erfordert. Der Stadtrath hat auch sein eigenes Bauamt, welches den Feuerlösch-Apparat besorgt, und welches seine Gefälle von Strafgeldern, den Miethzinsen von Häusern, die der gemeinen Stadt gehören, den Stand- und Boutikengeldern, und den 5 fl. fränk. bezieht, die ein jeder, der bürgerliches Gewerbe zu treiben anfängt, für einen Feuereimer zahlen muß. Im Erledigungsfalle einer Rathsstelle bringt der Stadtrath 3 Candidaten dem Fürsten in Vorschlag, aus