Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/5

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freygesprochen: Nulla aliena potestas ibi per violentiam irruat. Sit ille episcopatus liber, et ab omni potestate extranea securus, romano tantummodo mundiburdio subditus; quatenus episcopus eo melius cum canonicis suis servitio Dei possit insistere, et primi constructoris ejusdem loci et recuperatoris jugiter memoriam habere. Sit tamen idem suo metropolitano subjectus atque obediens. Johannes Nachfolger, Sergius und Benedict VIII bestättigten die Privilegien des Hochstifts nur im allgemeinen. Johann wagte schon einen Schritt, den Bischoff näher in sein Interesse zu verflechten, getraute sich aber noch nicht, die Metropolitanrechte zu kränken, vielleicht aus Ehrfurcht gegen dieß ehrwürdige Band der Hierarchie oder aus Schonung gegen Willigis, den Erzbischoff von Mainz, einer der hauptsächlichsten Triebfedern bey Errichtung des Bißthums. Wie weit diese Freyheit ging, in wie ferne noch der Bischoff dem Metropoliten unterworfen blieb, weil ich lieber unbestimmt lassen, die ich nicht mit Beweisen belegen könnte. Leo IX spann den Faden aus, den Johann so künstlich angelegt hatte. In