Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/52

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Domcapitels gehörte, und das Abtey Mönchsbergische Gericht. So viele von einander unabhängige Gerichte auf einem Flecke beysammen, den man eine Stadt hieß, mußten in Collisionen gerathen. Wäre man in gehörigen Schranken geblieben, hätten die verschiedenen Gerichtsherrn ihre Gerichte unter der obersten Gewalt des Fürsten gehandhabet: so hätten vielleicht diese verschiedenen Verfassungen in einer Stadt noch so ziemlich zusammen gehalten. Aber das wollte man nicht. Man trieb die Freyheit zu weit, und wollte auch vom Regenten unabhängig seyn. Gleiches Interesse knüpfte die drey Collegiatstifter an das Domcapitel, und so entstand ein Band, das so leicht nicht zerissen werden konnte. Aber nun erweiterte das Domcapitel seine Absichten. Es erwarb sich durch die Capitulationen das Recht, daß nur aus seinem Mittel den Collegiatstiftern Pröpste gegeben würden, und Pröpste wurden jederzeit mit dem Gerichte investirt. Gleiche Verhältnisse waren das erste Triebrad, die Immunitäten wider der Fürsten Ansehen zu vertheidigen; sich selbst zu Oberherrn der Immunitäten empor zu schwingen, war das andere. Es kam eine Zeit, wo es politische Nothwendigkeit geworden