Seite:Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend.pdf/8

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würde Luitpold, der nur erst auf die solenneste Art an die Rechte seiner Vorfahren erinnert worden, dieselben eifrig vertheidiget haben, wenn das Hochstift die Exemtion nicht auf eine Art bekommen hätte, die ihm die Hände band. Würde er sich nicht dagegen geregt haben? Es wurden doch auch bey dieser Gelegenheit die Zwistigkeiten zwischen den Bischöffen Hartwich von Bamberg und Adalbero von Wirzburg ausgeglichen. Von nun an ward das Band zwischen den Bischöffen und ihren Metropoliten getrennt, und ganz an Rom geknüpft. Und dieß hieß auch K. Heinrichs II, Stifters des Bißthums Bamberg,


    [632] sagen, die gemeine Sage habe ihm nur durch einen Irrthum den mütterlichen Geschlechtsnamen beygelegt, und machen ihn zuerst zum Domherrn in Halberstadt. V. Chron. Halberst. p. 164 et Annalist. circa a. 1040. de geneal. Suidgeri. Er ward Heinrichs III Canzler, 1042 Bischoff, und wurde auf einer Synode zu Rom, wohin er dem Kaiser gefolget war, 1047 zum Pabste gewählt. Nur 9 Monate und 16 Tage besaß er die päbstliche Würde. Cygneus sagt, man vermuthete, er wäre vergiftet worden. Ob er gleich Oberhaupt der Kirche war, so liest man doch nicht, daß er das Bißthum Bamberg vor seinem Tode aufgegeben hätte. Sein Leichnam wurde auf sein ausdrückliches Verlangen von Italien nach Bamberg gebracht.