Seite:Einrichtung des Armeninstituts zu Höchstadt.pdf/3

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Maaßstab von Einnahme und Ausgabe hergestellt, die Armen verhältnißmäßig in Claßen vertheilt, und alsdann mit Ordnung das Almosen nach Maaßgab des wahren Bedürfnisses vertheilt werden könnte. Da der Betrag der Armenpflege hiezu nicht hinreichend war, so wurde der Cassenstand sämmtlicher milden Stiftungen der Stadt mit Zuziehung der Burgermeister und des Raths auf das genauste geprüft, und ein verhältnißmäßiger Beytrag zu den neuen Armenanstalten vestgesetzt. Dieser betrug 347 fl. 50 kr. Allein dieß war zu Unterhaltung der Armen bey weitem nicht hinlänglich. Man nahm daher die Zuflucht zur Mildthätigkeit der dasigen Bürgerschaft, versammelte solche am 7 Sept. 1788 auf dem Rathhause, stellte ihnen die kümmerliche Lage verschiedener Armen unter ihnen nachdrücklich vor, und verlangte von jedem einen freyen und ungezwungenen, seinen eigenen Vermögens-Kräften angemessenen, mildthätigen Beytrag, und die Erklärung, wie viel ein jeder wöchentlich unter der Verbindlichkeit auf ein Jahr zum Armen-Institute beyzutragen gesinnet sey. Dieses hatte die erwünschte Wirkung, 338 fl. 52 kr. als einen bestimmten Beytrag zu erhalten. Der zeitige Herr Oberamtmann