Der Gleichung () genügen wir jetzt, indem wir setzen
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und es folgt dann aus (), () und () der Reihe nach
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welche letzteren Werthe sich auch mit der Bedingung () vertragen.
Schliesslich leiten wir aus (X) ab
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und haben dann nur noch der Bedingung (XI) zu genügen.
Die erste der hierin zusammengefassten Beziehungen ergibt nichts Neues, während die zweite und dritte lauten:
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(110)
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und
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(111)
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Da nun nach den mitgetheilten Formeln
und
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ist, so lässt sich für (110) und (111) schreiben
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und
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Zunächst findet man also
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