Seite:Elisabeth von Báthori (Hesperus) - 07.jpg

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Der Inhalt der zweiten Schrift ist folgender:

      Wir Theodosius Szirmay von Szullio, Beisitzer der königl. Gerichtstafel; Kaspar Ordody der Trentschiner, und Johann David von Sz. Peter, der Arwer Gespannschaften Untergespänne; Georg Lehotzky, Johann Záturetzky, Nikolaus Hrábovszky, Johann Borsitzky, Stuhlrichter; Gabriel Sz. Mariai, sonst Hlinitzky, Beisitzer der Gerichtstafel der Trentschiner Gespannschaft; Michael Prusinczky, Dreißigst-Einnehmer der Soler Gespannschaft, Raphael Kvasovszky, Benedikt Kozár, Stephan Mársovszky, Georg Záluszky, Johann und Michael Hlinitzky, Apollo Milicius, Johann Draskovszky, Nikolaus Mársovszky, Stephan Akay und Johann Medveczky thun durch Gegenwärtiges Jedermann kund: Daß, als wir am 7ten dieses Monats Januar im Jahre des Herrn 1611, auf Ansuchen Sr. gräfl. Gnaden, des Herrn Herrn Georg Thurzo de Bethlenfalva, Palatins des Königreichs Hungarn, Richters der Kumaner, Grafen von Arva und immerwährenden Obergespanns der Arwer Gespannschaft, Sr. königl. Majestät Geheimderahtes und Statthalters im Königreich Hungarn, in Hochderoselben Marktflecken, Bitse genannt, zur Untersuchung und gerichtlichen Verhandlung gewisser Gegenstände versammlet waren, da im Namen und an der Stelle seiner gräfl. Gnaden der wohlgeachte Georg Závodszky gegen den Johann Ficzkó und gegen Helena, Dorothea und Katharina, Weiber aus Sárvár, folgende Klage erhoben:

      Da es offenbar ist, daß der allerhöchste Gott, durch Se. königl. Majestät, mit beistimmenden Wünschen und Wahlen der Landes-Insassen und Stände unsers Vaterlandes Hungarn, Se. gräfl. Gnaden darum auf diesen Gipfel der Ehre und Palatinal-Würde erhoben habe, damit Sie nach Erfoderung Ihres Amtes, ohne Rücksicht auf die Person, die Guten und Unschuldigen schützen, die Schuldigen hingegen bestrafen söllen: so wollten Hochdieselben diesem Ihrem Beruf auch Genüge leisten, und haben, außer andern, bisher heilsam unternommenen und glücklich vollendeten öffentlichen Reichs-Angelegenheiten, gehört und vernommen, die vom Anbeginn der Welt beim weiblichen Geschlecht unerhörte, unmenschliche Wuth gegen christliches Blut und die satanische Grausamkeit, der hochedlen Frau Elisabeth v. Báthori hinterlassenen Wittwe des weiland hochgeehrten und hochedlen Herrn Franz v. Nádasd, dieses um Reich und Vaterland sonst vielverdienten Mannes, welche sie schon seit mehrern Jahren auf die ruchloseste, unmenschlichste Weise gegen ihre Dienerinnen, andere Weiber und unschuldige junge Seelen verübte und viele derselben, bis zu einer unglaublichen Anzahl jämmerlich ums Leben brachte. Bei einer so großen, unaussprechlichen Gräuelthat wollten Hochdieselben keinesweges (wie man zu sagen pflegt) durch die Finger sehen; Sie stellten vielmehr eine strenge Untersuchung an, aus welcher offenbar erhellet, daß die verwittwete Frau v. Nádasdy das Verbrechen, dessen sie beschuldiget wurde, laut den Geständnissen ihrer eigenen Dienerschaft wirklich begangen habe. Nachdem Se. gräfl. Gnaden dies vernommen, haben Hochdieselben bei Ihrer Zurückkunft von den zu Preßburg abgehandelten Rechtsgeschäften, die hiezu benannten hochedlen und hochgeehrten Herren Herren Nikolaus Grafen von Zrényi und Georg Drugeth v. Homonnia, Eidame der bemeldten Frau Wittwe und den Herrn Emerich Megyéry, Vormund des verwaisten Paul Nádasdy mit sich genommen, auch eine nicht unbedeutende Anzahl Soldaten nach dem Kastell zu Cheite überschickt. Gleich bei dem Eintritt in das Kastell ergab sich die Wahrheit dessen, was die Zeugen eröffnet hatten. Denn man fand eine, durch Schläge und Folter elend umgekommene Jungfrau, Namens Doricza, und zwei andere, gleichfalls bis zum Tod gemarterte, im Verscheiden begriffene in dem nämlichen Kastell zu Cheite, mit der vorerwähnten verwittweten Frau Nádasdy. Diese unmenschliche, mehr