Seite:Elisabeth von Báthori (Hesperus) - 08.jpg

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als tigerartige Grausamkeit und Wuth bewogen Se. gräfl. Gnaden nach, mit obbenannten, zu sich genommenen HH. gepflogenem Rath die verwittwete Nádasdy, als ein blutdürstiges, höchst ruchloses, auf frischer Gräuelthat ertapptes Weib zu ewiger Gefangenschaft auf dem Schloß Cheite zu verurtheilen und zu übergeben. Den Johann Fiezko aber, die Helene, Dorothea und Katharina, als Mithelfer und Mörder unschuldiger Personen, Mitwisser und Theilnehmer einer so heillosen That, und Handlanger bei diesem schrecklichen Schlächter- und Henker-Geschäft, stellen Sie vor ihre Herren Richter und fodern gerechte Ahndung der schrecklichen und ruchlosen Verbrechen derselben. Und zwar, haben Hochdieselben, sowohl weil es der heilige Lauf des Rechts und der Gerechtigkeit solches mit sich bringt, als auch zum warnenden Beispiel für diejenigen, die Aehnliches im Sinn haben oder verüben; für die aber, die so Ungeheures verübt haben, zur schärfsten Strafe und ewigen Schande, zum offenbaren Dokument Uns die rechtsgültigen Schriften und Kopien, sowohl der wider die Wittwe Nádasdy vorgenommenen Untersuchung, als auch der freiwilligen Geständnisse der Beklagten, vorgezeigt. Nachdem solche öffentlich verlesen, die Beklagten über alle Punkte des Geständnisses einzeln befragt und der Reihe nach vernommen worden, auch Alle übereinstimmten und nichts aus demselben Geständniß läugneten oder abänderten, sonder blos das hinzusetzten, daß sie zu Allem, was sie verübten, mit Gewalt gezwungen, und durch Drohungen ihrer Gebieterinn getrieben worden seyen; haben Hochdieselben endlich nach vorgezeigtem Zeugniß und Geständniß auch noch Zeugen in folgender Ordnung vor Uns aufgestellt.

(Fortsetzung folgt.)