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 An mehrere als einen Brautführer denkt man gar nicht mehr, und auf dem Lande führt derselbe einen großen Säbel bey sich. Man pflegt auch daselbst der Braut das Kränzchen zu rauben, welches sie, wenn es der Brautführer selbst raubet, sonst aber, letzterer lösen muß. Übrigens bemerket man auch aus dieser Stelle, wie aus allen ältern und jüngern Verordnungen, daß die Graduirten und Räthe immer den Adelichen in allen Privilegien und Vorzügen durchaus ganz gleich gesetzt wurden.

„Am zweyten, dem Nachhochzeitstage dörfen die iunge Gesellen Vormittags nicht mehr mit den Spielleuthen von Hauß zu Hauß herumgehen, die Jungfern einzuladen. Am dritten Tag, an welchem die Abrechnung gepflogen wird, sol es fürohin nicht mehr so bunt wie die zwey erste Tage zugehen, zur Abrechnung auser den Brautleuthen, deren Eltern und nächsten Anverwandten, beyden Hochzeitladern und dem Brautführer niemand kommen und um 7 Uhr das Brautpaar sich durch die Spielleuthe zwar, doch ohne großen Schreyen und Singen nach Haus begleiten lassen.“