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 Von Kindstaufen und Weißathen,[1] wobey sich oft 15 bis 18 Frauen, auch manchmahl derselben Männer mit einfanden, Essen und Trinken nach Überfluß aufgetragen wurde, dem Pathen das Einbinden, Kindbettschenken, Pathenhemd, und in der Zeitfolge das Osterey, die Weihnachtssemmeln, die Wecken am Spizltage, der Nikolaus etc. etc. ungemein viel kosteten, endlich der Badwein und bey dem Westenbad gewöhnliche Mahlzeit gar sehr übertrieben wurde, so wie auch von den Todenmahlen und dergleichen mehr findet man allenthalben unter diesen Rubriken die ehmahligen Mißbräuche, welche aber großentheils auch heut zu tage noch, besonders bey der mittlern Classe, herrschen.


III.

 Was die Polizeyordnungen im weltlichen Fache sind, das sind die Synodalstatuten im geistlichen und kirchlichen, diese nehmen also hier billig die dritte Classe ein. Wenn man die Statuten Bischoffs Johannes von Eych vom Jahre 1447 vom 11 des Weinmonats, und eben desselben 14 Artikel vom


  1. D. i. Kindbettschenken.