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Hochstiftsorten großer Mißbrauch getrieben wurde. Die Veranlassung dazu gab vermuthlich die an einigen Orten übliche Gewohnheit, am Pfingsttage um 12 Uhr Mittags in der Kirche von der Diele herab eine Taube fliegen zu lassen, und gleich darnach auf die unten stehenden, welche gegen diese Öffnung hinaufsehen, Wasser herabzuschütten – ein ärgerlicher Gebrauch. – Man umwand nämlich zur Nachahmung dieses Mißbrauchs einen Jüngling mit Reisig und Ästen allenthalben, und warf ihn in das Wasser; wie er wieder heraus kam, so ritt er in grosser Begleitung überall herum, oder man trug ihn herum, und tanzte bey dieser Mummerey. Dieses alles wurde den 16 August 1696 ganz und so nachdrücklich verboten, daß die Übertreter, wo immer, sogleich weggenommen, in das Gefängniß gesteckt, die Wirthe und Hausväter, welche solchen Muthwillen gestatten, um 30, die Dorfsführer oder Bürger, welche es zugeben, um 10, jede tanzende Person aber um 2 Rthl. gestraft, endlich diejenigen, welche dergleichen Schandvögel machen, mit öffentlicher Schandstrafe belegt werden sollen.

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