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3. So stark dieses Verbot wirkte, weil starke Strafen darauf geschlagen waren, so wenig verfingen aus Mangel der letztern folgende: es wurde nämlich den 16 März 1758 das aberglaubische Wesen, welches man am Charsamstage mit dem sogenannten Osterlichte trieb, und das Jahr darauf das Adam- und Evaspiel abgeschafft, welche von verkleideten Personen, die deßwegen von Weihnachten bis Ostern auf dem Lande herumzogen, aufgeführet wurden.

4. Das Ausschreiben vom 17 März 1766 verbietet allen Amtsstellen bey Haltung der Charfreytagsprocessionen die thörichten Mißbräuche, komödiantischen Vorstellungen, albernen Sprüche und ungeschickten Reimen ferner zu dulden. Darin zeichnet sich noch heut zu Tage das Municipalstädtchen Beilngries aus, und die Obrigkeit scheint aus ökonomischen Gründen hier durch die Finger zu sehen, weil die Leute weit und breit von allen Seiten her dieser Komödie zulaufen, und durch ihre Zehrung dem Städtchen keinen geringen Verdienst bringen.

5. Den 23 Weinmonats 1784 stellte der geistliche Rath das unausgesetzte Läuten