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in dem nördlichen Theile Frankens auch genennet werden. Man wird dadurch mit der ältern Gerichts- und Justizverfassung näher bekannt, lernt daraus besondere Arten von Strafen kennen, und stößt darin manchmahl auf die seltsamsten Gesetze und Gebräuche. Um Liebhaber und Forscher Eichstättischer Alterthümer etwas aufmerksamer darauf zu machen, und ihnen einen Vorschmack von dem zu geben, was sie allenfalls darin zu finden hoffen können, will ich nur einige Stellen davon als Beyspiele wörtlich mittheilen.

1. Einen Beytrag zur alten Baupolizey aus dem Ehhaftrechte des in das Pfleg- und Kastenamt Dollnstein gehörigen Dorfes Schönfeld:
 „Wenn einer ein Haus zimern will, so sol er legen ein Wichtstein an die Fürstsaul, und geht er einwärts hinein und legt das Maul auf den Wichtstein und bleibt ihm der Nagel unterhalb des Geschwölls, so hat er die Herrschaft und das Gut gewehret.“

2. Ein Muster der alten Lehenverfassung aus eben diesem:
 „Item ob ein derselbigen Lehen innen hat und Freundschaft hat, oder ein