Seite:Etwas für Forscher der Eichstättischen Geschichte.pdf/8

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

 Jetzt wird von Mittag bis auf die Nacht immer fort aufgetragen – aber doch werden an Fleischtagen keine Fische mehr aufgesetzt:

„Jede Manspersohn muß für ein Weinmahl 1 fl., für ein Biermahl 24 Kr., die Jungfrauen, ledige Gesellen, und Frauen aber um ein Viertl Wein an Geld weniger bezahlen. Bey einem trocknen Mahl wird der Betrag von 3 Maß Wein davon abgezogen, und da zahlt jeder seinen Wein selbst besonder. Alles einschieben und Nachhaustragen der Speisen, dann die Bescheidessen“ – welche man einem in das Haus schickt – „seyn bey Strafe abgestellt, ausser der Brautleute Eltern oder Vormünder könten Alters oder anderer ehhaften Ursachen halber nicht zum Mahl gehen.“

 Dermahlen wird unter den Personen kein Unterschied mehr gemacht, das Mahlgeld ist indessen, wie der Preis der Victualien weit über die Hälfte hinaufgestiegen, und das Bescheidessen geht noch immer fort. Übrigens kann man daraus auf die damahlige Wohlfeilheit des Weins schließen, wovon jetzt die Maaß des allergeringsten auf 24 Kr. steht.