Seite:Etwas für Forscher der Eichstättischen Geschichte.pdf/9

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
„Auf dem Tanzboden des Rathhauses darf man nie über 1 höchstens 11/2 Stund tanzen, und dem Brautpaar niemand vortanzen. Die iunge Gesellen müssen ihr Gewehr allda ablegen, und nach dem Tanz begleitet das junge Gesindl das Brautpaar nach Haus – Da soll zwar wieder ein Mahl und Nachtrunk, aber keine warme Speisen mehr gegeben, nicht mehr bis in die tiefe Nacht hinein getanzt werden, sondern das Trinken und Tanzen nicht länger als 1, höchstens 2 Stund dauern – niemand durch leichtfertige Reden und muthwillige Gebärden wie bisher die Sittsamkeit mancher Braut beleidigen – die Begleitung nach Hauß selbst aber so wie die Gassenmusik zwischen Ostern und Michaelis bis 11, und die übrige Zeit nur bis 10 Uhr erlaubt seyn.“

 Das Tanzen auf dem Rathhause, das Nachtmahl und der Nachttrunk in des Hochzeiters Hause, so wie auch die Gassenmusik kam ganz aus der Gewohnheit.

„Außer den adelichen und graduirten Personen, dann Räthen und ihren Töchtern sol niemand ohne besondere gnädige Erlaubniß zwey Brautführer haben.“