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Zersetzungskräfte von gleicher Natur und unter gleichem Anordnungsgesetze stehend besitzen.

332) IV. Physiologische Effecte. – Das Vermögen des gemeinen elektrischen Stroms den thierischen Organismus zu erschüttern und in Zuckungen zu versetzen, und, wenn er schwächer ist, auf die Zunge und die Augen zu wirken, kann als gleich betrachtet werden mit der ähnlichen Kraft der Voltaschen Elektricität, wenn man die Intensität der einen und die Dauer der anderen Elektricität berücksichtigt. Bringt man eine feuchte Schnur in die Bahn des Stroms aus einer Leidner Batterie (291), welche durch acht bis zehn Umdrehungen einer wirksamen Elektrisirmaschine (290) geladen ist, und vollzieht die Entladung mittelst Platinspatel durch die Zunge oder das Zahnfleisch, so sind die Wirkungen auf die Zunge und die Augen genau denen eines schwachen voltaschen Apparates gleich.

333. V. Funken. – Der schöne Funken bei Entladung gemeiner Elektricität ist wohl bekannt. Er wetteifert an Glanz mit dem bei der Entladung voltascher Elektricität, wenn er ihn nicht gar übertrifft; allein er dauert nur einen Augenblick und ist von einem scharfen Geräusch, ähnlich dem einer kleinen Explosion, begleitet. Doch kann es, besonders unter gewissen Umständen, keine Schwierigkeit haben, einzusehen, daß es derselbe Funke sey, wie der von der voltaschen Batterie. Das Auge kann keinen Unterschied zwischen dem voltaschen und dem gemeinen elektrischen Funken wahrnehmen, wenn man sie bloß in Intervallen zwischen amalgamirten Metallflächen und durch eine gleiche Luftstrecke überspringen läßt.

334) Wurde die Batterie (291) durch eine feuchte Schnur entladen, die entfernt von der Stelle, wo der Funke überspringen mußte, einen Theil des Bogens ausmachte, so war der Funke gelblich, flammend und von längerer Dauer als im Fall das Wasser nicht eingeschaltet worden; dabei hatte er eine Länge von drei Viertelzoll,