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Folgerung aus denselben. Ob sich aus den secundären Actionen, wo das Ion zwar nicht auf die Substanz der Elektrode, wohl aber auf die umgebende Flüssigkeit einwirkt (744), dieselbe Folgerung ergebe, erfordert zu seiner Entscheidung eine ausgedehntere Untersuchung.

834) IX. Zusammengesetzte Ionen sind nicht nothwendig zusammengesetzt aus elektro-chemischen Aequivalenten einfacher Ionen. Schwefelsäure, Borsäure, Phosphorsäure z. B. sind Ionen, aber keine Elektrolyte, d. h. sind nicht aus elektro-chemischen Aequivalenten einfacher Ionen zusammengesetzt.

835) X. Elektro-chemische Aequivalente sind immer übereinstimmend, d. h. die nämliche Zahl, welche das Aequivalent der Substanz vorstellt, wenn diese von der Substanz getrennt wird, stellt auch dasselbe vor, wenn von getrennt wird. So ist 8 das elektro-chemische Aequivalent des Sauerstoffs, wenn er vom Wasserstoff oder Zinn oder Blei abgeschieden wird, und eben so ist 103,5 das elektro-chemische Aequivalent des Bleis, dieß mag vom Sauerstoff, oder Chlor oder Jod getrennt werden.

836) XI. Die elektro-chemischen Aequivalente sind den gewöhnlichen chemischen gleich.

837) Durch den Versuch und die vorhergehenden Sätze kann man auf verschiedene Weisen zur Kenntniß der Ionen und ihrer elektro-chemischen Aequivalente gelangen.

838) Zunächst können sie direct bestimmt werden, wie es in vielen bereits angeführten Versuchen mit dem Wasserstoff, Sauerstoff, Blei und Zinn geschehen ist.

839) Dann läßt sich aus den Sätzen II und III die Kenntniß vieler anderer Ionen und auch deren Aequivalente ableiten. Als bei Zersetzung von Bleichlorid Platin angewandt wurde (395) konnte kein Zweifel mehr darüber obwalten, daß das Chlor zur Anode ging, wiewohl es sich mit dem Platin daselbst verband; denn wenn